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Produkte und Fragen zum Begriff Inkrafttreten:


  • Seit Inkrafttreten des BHKG zum 1. Januar 2016 haben die Gefahrenabwehrbefugnisse der Feuerwehr in NRW sowohl in der Praxis als auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung gefunden. Die Rückgriffsmöglichkeit auf polizeiliche Standardermächtigungen scheint noch weitestgehend unbekannt zu sein.
Mit der Arbeit wird erstmals die Anwendbarkeit und der Umfang der in § 34 Abs. 2 BHKG enthaltenen Generalklausel mit dem dortigen Verweis auf das OBG NRW nähergehend untersucht, insbesondere unter Herausarbeitung der Zuständigkeit der Feuerwehr gegenüber den Polizei- und Ordnungsbehörden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die (nicht unproblematische) Vollstreckung feuerwehrlicher Verwaltungsakte. (Strathoff, Justin Frederic)
    Seit Inkrafttreten des BHKG zum 1. Januar 2016 haben die Gefahrenabwehrbefugnisse der Feuerwehr in NRW sowohl in der Praxis als auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung gefunden. Die Rückgriffsmöglichkeit auf polizeiliche Standardermächtigungen scheint noch weitestgehend unbekannt zu sein. Mit der Arbeit wird erstmals die Anwendbarkeit und der Umfang der in § 34 Abs. 2 BHKG enthaltenen Generalklausel mit dem dortigen Verweis auf das OBG NRW nähergehend untersucht, insbesondere unter Herausarbeitung der Zuständigkeit der Feuerwehr gegenüber den Polizei- und Ordnungsbehörden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die (nicht unproblematische) Vollstreckung feuerwehrlicher Verwaltungsakte. (Strathoff, Justin Frederic)

    Seit Inkrafttreten des BHKG zum 1. Januar 2016 haben die Gefahrenabwehrbefugnisse der Feuerwehr in NRW sowohl in der Praxis als auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung gefunden. Die Rückgriffsmöglichkeit auf polizeiliche Standardermächtigungen scheint noch weitestgehend unbekannt zu sein. Mit der Arbeit wird erstmals die Anwendbarkeit und der Umfang der in § 34 Abs. 2 BHKG enthaltenen Generalklausel mit dem dortigen Verweis auf das OBG NRW nähergehend untersucht, insbesondere unter Herausarbeitung der Zuständigkeit der Feuerwehr gegenüber den Polizei- und Ordnungsbehörden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die (nicht unproblematische) Vollstreckung feuerwehrlicher Verwaltungsakte. , Seit Inkrafttreten des BHKG zum 1. Januar 2016 haben die Gefahrenabwehrbefugnisse der Feuerwehr in NRW sowohl in der Praxis als auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung gefunden. Die Rückgriffsmöglichkeit auf polizeiliche Standardermächtigungen scheint noch weitestgehend unbekannt zu sein. Mit der Arbeit wird erstmals die Anwendbarkeit und der Umfang der in § 34 Abs. 2 BHKG enthaltenen Generalklausel mit dem dortigen Verweis auf das OBG NRW nähergehend untersucht, insbesondere unter Herausarbeitung der Zuständigkeit der Feuerwehr gegenüber den Polizei- und Ordnungsbehörden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die (nicht unproblematische) Vollstreckung feuerwehrlicher Verwaltungsakte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20200721, Produktform: Kartoniert, Autoren: Strathoff, Justin Frederic, Auflage: 20001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 317, Keyword: Strathoff; Brandschutz; Sonderordnungsbehörde; Standardermächtigung; Befugnis; Hilfeleistung; Platzverweis; Generalklausel; Vollstreckung; Zuständigkeit, Fachschema: Ordnungsrecht~Polizeirecht~Verwaltungsrecht - Verwaltungssachen~Waffenrecht - Waffengesetz~Jurisprudenz~Recht / Rechtswissenschaft~Rechtswissenschaft, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein~Öffentliches Recht, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Sicherheits-, Polizei-, Ordnungs- und Waffenrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 227, Breite: 153, Höhe: 17, Gewicht: 462, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Nicht lange nach Kriegsende, noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949, formierten sich Gewerkschaften und Verbände neu. Der 28. November 1947 ist die Geburtsstunde des Arbeitgeberverbandes Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V., über dessen Gründung an diesem Tag 51 Arbeitgeber in Wiesbaden abstimmten. Was zunächst als "schlagkräftige Gegenmacht gegen die Gewerkschaften" begann, steht heute für eine gelebte Sozialpartnerschaft, die in Wirtschaft, Medien und Politik gleichermaßen geachtet wird.
Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Verbandes zeichnet die Wirtschaftshistorikerin Dr. Johanna Steinfeld die vergangenen Jahrzehnte von HessenChemie nach. Eine Geschichte über die Tragfähigkeit und Bewährung des Systems der industriellen Beziehungen in Deutschland und die gewaltigen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen innerhalb dieses Zeitraums. Gerade heute befindet sich die Branche in einem Transformationsprozess von historischer Tragweite. (Steinfeld, Johanna)
    Nicht lange nach Kriegsende, noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949, formierten sich Gewerkschaften und Verbände neu. Der 28. November 1947 ist die Geburtsstunde des Arbeitgeberverbandes Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V., über dessen Gründung an diesem Tag 51 Arbeitgeber in Wiesbaden abstimmten. Was zunächst als "schlagkräftige Gegenmacht gegen die Gewerkschaften" begann, steht heute für eine gelebte Sozialpartnerschaft, die in Wirtschaft, Medien und Politik gleichermaßen geachtet wird. Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Verbandes zeichnet die Wirtschaftshistorikerin Dr. Johanna Steinfeld die vergangenen Jahrzehnte von HessenChemie nach. Eine Geschichte über die Tragfähigkeit und Bewährung des Systems der industriellen Beziehungen in Deutschland und die gewaltigen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen innerhalb dieses Zeitraums. Gerade heute befindet sich die Branche in einem Transformationsprozess von historischer Tragweite. (Steinfeld, Johanna)

    Nicht lange nach Kriegsende, noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949, formierten sich Gewerkschaften und Verbände neu. Der 28. November 1947 ist die Geburtsstunde des Arbeitgeberverbandes Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V., über dessen Gründung an diesem Tag 51 Arbeitgeber in Wiesbaden abstimmten. Was zunächst als "schlagkräftige Gegenmacht gegen die Gewerkschaften" begann, steht heute für eine gelebte Sozialpartnerschaft, die in Wirtschaft, Medien und Politik gleichermaßen geachtet wird. Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Verbandes zeichnet die Wirtschaftshistorikerin Dr. Johanna Steinfeld die vergangenen Jahrzehnte von HessenChemie nach. Eine Geschichte über die Tragfähigkeit und Bewährung des Systems der industriellen Beziehungen in Deutschland und die gewaltigen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen innerhalb dieses Zeitraums. Gerade heute befindet sich die Branche in einem Transformationsprozess von historischer Tragweite. , Nicht lange nach Kriegsende, noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949, formierten sich Gewerkschaften und Verbände neu. Der 28. November 1947 ist die Geburtsstunde des Arbeitgeberverbandes Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V., über dessen Gründung an diesem Tag 51 Arbeitgeber in Wiesbaden abstimmten. Was zunächst als "schlagkräftige Gegenmacht gegen die Gewerkschaften" begann, steht heute für eine gelebte Sozialpartnerschaft, die in Wirtschaft, Medien und Politik gleichermaßen geachtet wird. Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Verbandes zeichnet die Wirtschaftshistorikerin Dr. Johanna Steinfeld die vergangenen Jahrzehnte von HessenChemie nach. Eine Geschichte über die Tragfähigkeit und Bewährung des Systems der industriellen Beziehungen in Deutschland und die gewaltigen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen innerhalb dieses Zeitraums. Gerade heute befindet sich die Branche in einem Transformationsprozess von historischer Tragweite. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20221121, Produktform: Leinen, Autoren: Steinfeld, Johanna, Seitenzahl/Blattzahl: 128, Keyword: Arbeitgeberverband; Arbeitsbeziehungen; Arbeitsorganisation; Arbeitswelt; Aussperrung; Gewerkschaft; HessenChemie; Industrialisierung; Industrielle Beziehungen; Regionalgeschichte; Sozialpartnerschaft; Streik; Tarifpartner; Tarifpolitik; Tarifverhandlungen; Verbandsjubiläum; Wandel der Arbeitswelt; Wiesbaden; Wirtschaftsgeschichte; chemische Industrie; kunststoffverarbeitende Industrie; pharmazeutische Industrie; wbg Publishing Services, Fachschema: Arbeitsschutz - ArbSchG, Fachkategorie: Eisen, Stahl & andere Metallindustrie~Industrielle Beziehungen, Gewerkschaften, Arbeitsschutz, Warengruppe: HC/Wirtschaft/Einzelne Wirtschaftszweige, Fachkategorie: Chemische, biotechnologische & pharmazeutische Industrie, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: wbg academic, Verlag: wbg academic, Verlag: wbg Academic, Länge: 272, Breite: 211, Höhe: 16, Gewicht: 768, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783534275830, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2818409

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  • Diese Forschungsarbeit basiert auf einer empirischen Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft. Sie ist die erste wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme zu diesem Thema. Die Datenbasis für diese Studie lieferte eine schriftliche Befragung von 879 Aktiengesellschaften, die seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes für die kleine AG" neu in das Handelsregister eingetragen wurden. Zunächst gibt die Studie Aufschluß über verschiedene Merkmale neu eingetragener Aktiengesellschaften. Sie informiert dann unter anderem über die Anwendung der einzelnen Deregulierungsmaßnahmen und über die Motive für die Wahl der Aktiengesellschaft als Rechtsform. Zahlreiche Abbildungen und Tabellen veranschaulichen die Erkenntnisse der Untersuchung. 
Das Buch eignet sich für Interessenten aus Wissenschaft und Praxis, die sich über die Erfahrungen von Unternehmen mit der kleinen AG informieren wollen. (Schawilye, Ramona~Keese, Detlef~Gaugler, Eduard)
    Diese Forschungsarbeit basiert auf einer empirischen Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft. Sie ist die erste wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme zu diesem Thema. Die Datenbasis für diese Studie lieferte eine schriftliche Befragung von 879 Aktiengesellschaften, die seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes für die kleine AG" neu in das Handelsregister eingetragen wurden. Zunächst gibt die Studie Aufschluß über verschiedene Merkmale neu eingetragener Aktiengesellschaften. Sie informiert dann unter anderem über die Anwendung der einzelnen Deregulierungsmaßnahmen und über die Motive für die Wahl der Aktiengesellschaft als Rechtsform. Zahlreiche Abbildungen und Tabellen veranschaulichen die Erkenntnisse der Untersuchung. Das Buch eignet sich für Interessenten aus Wissenschaft und Praxis, die sich über die Erfahrungen von Unternehmen mit der kleinen AG informieren wollen. (Schawilye, Ramona~Keese, Detlef~Gaugler, Eduard)

    Diese Forschungsarbeit basiert auf einer empirischen Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft. Sie ist die erste wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme zu diesem Thema. Die Datenbasis für diese Studie lieferte eine schriftliche Befragung von 879 Aktiengesellschaften, die seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes für die kleine AG" neu in das Handelsregister eingetragen wurden. Zunächst gibt die Studie Aufschluß über verschiedene Merkmale neu eingetragener Aktiengesellschaften. Sie informiert dann unter anderem über die Anwendung der einzelnen Deregulierungsmaßnahmen und über die Motive für die Wahl der Aktiengesellschaft als Rechtsform. Zahlreiche Abbildungen und Tabellen veranschaulichen die Erkenntnisse der Untersuchung. Das Buch eignet sich für Interessenten aus Wissenschaft und Praxis, die sich über die Erfahrungen von Unternehmen mit der kleinen AG informieren wollen. , Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zur Entwicklung und Akzeptanz der sogenannten "kleinen AG" , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Aufl. 2000, Erscheinungsjahr: 20000601, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Titel der Reihe: Beiträge zur Mittelstandsforschung#5#, Autoren: Schawilye, Ramona~Keese, Detlef~Gaugler, Eduard, Auflage: 00002, Auflage/Ausgabe: 2. Aufl. 2000, Seitenzahl/Blattzahl: 252, Keyword: Aktiengesellschaft; Aktienrecht; Deregulierung; KleineAG; KleineundmittlereUnternehmen, Fachschema: Aktiengesellschaft - AG~Betrieb~Unternehmen / Betrieb, Fachkategorie: Betriebswirtschaft und Management, Imprint-Titels: Beiträge zur Mittelstandsforschung, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Handelsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Physica-Verlag HD, Verlag: Physica, Länge: 235, Breite: 155, Höhe: 14, Gewicht: 388, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 79.99 € | Versand*: 0 €
  • Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät für Soziale Arbeit und Gesundheit), Veranstaltung: Betreuungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das am 01. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (BtG) wurde das Recht der Entmündigung (§ 6 BGB a. F.), Vormundschaft über Volljährige (§§ 1896 ff. BGB a. F.) und die Gebrechlichkeitspflegschaft (§§ 1910, 1915, 1919 und 1920 BGB a. F.) neu geregelt. Die Rechtslage war geprägt durch ein Nebeneinander von Vormundschaft über Volljährige und Gebrechlichkeitspflegschaft. Im Verfahrensrecht gab es ein Nebeneinander des Verfahrens nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Verfahren nach dem Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG). Voraussetzung für eine Vormundschaft gemäß § 1896 BGB a. F. war, dass die betroffene Person entmündigt wurde. Eine Entmündigung führte stets zu einer beschränkten oder völligen Geschäftsunfähigkeit und hatte Auswirkungen auf die Ehefähigkeit, auf die Testierfähigkeit und das Wahlrecht. So wurde ein Betroffener je nach Grad der Geschäftsfähigkeit mit einem Minderjährigen zwischen sieben und siebzehn Jahren oder mit einem Kind unter sieben Jahren gleichgestellt. Diese Gesetzeslage bedeutete für alle Betroffenen einen massiven Eingriff in ihre Grundrechte. Dieser Zustand sollte durch das Reformgesetz, welches mit breiter Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wurde, verändert werden. 
Für die vorliegende Arbeit grundlegend lässt sich aus den dafür formulierten Zielen Folgendes zusammenfassen: Demnach sollten nach Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts die verbliebenen Fähigkeiten und die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt werden und vorrangig eine Entrechtung und Fremdbestimmung dieser ausgeschlossen sein. Durch die Verwirklichung ihrer Grundrechte sollten ihre Selbstbestimmungsrechte gestärkt werden. Dabei sollte den Betroffenen Hilfe und persönliche Betreuung geboten werden.
Nun, mehr als vierzehn Jahren seit Inkrafttreten der Reform und inzwischen zwei Änderungsgesetzen ist es an der Zeit zu fragen, ob und inwieweit die genannten ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers und der daraus formulierte Grundsatz ¿Betreuung und Hilfe statt Entmündigung¿ erfüllt werden und somit zum ¿Wohl des Betreuten¿ unter Berücksichtigung seiner Wünsche gehandelt wird. Mit dieser Fragestellung befasst sich die vorliegende Arbeit. (Bethmann, Katharina)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät für Soziale Arbeit und Gesundheit), Veranstaltung: Betreuungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das am 01. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (BtG) wurde das Recht der Entmündigung (§ 6 BGB a. F.), Vormundschaft über Volljährige (§§ 1896 ff. BGB a. F.) und die Gebrechlichkeitspflegschaft (§§ 1910, 1915, 1919 und 1920 BGB a. F.) neu geregelt. Die Rechtslage war geprägt durch ein Nebeneinander von Vormundschaft über Volljährige und Gebrechlichkeitspflegschaft. Im Verfahrensrecht gab es ein Nebeneinander des Verfahrens nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Verfahren nach dem Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG). Voraussetzung für eine Vormundschaft gemäß § 1896 BGB a. F. war, dass die betroffene Person entmündigt wurde. Eine Entmündigung führte stets zu einer beschränkten oder völligen Geschäftsunfähigkeit und hatte Auswirkungen auf die Ehefähigkeit, auf die Testierfähigkeit und das Wahlrecht. So wurde ein Betroffener je nach Grad der Geschäftsfähigkeit mit einem Minderjährigen zwischen sieben und siebzehn Jahren oder mit einem Kind unter sieben Jahren gleichgestellt. Diese Gesetzeslage bedeutete für alle Betroffenen einen massiven Eingriff in ihre Grundrechte. Dieser Zustand sollte durch das Reformgesetz, welches mit breiter Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wurde, verändert werden. Für die vorliegende Arbeit grundlegend lässt sich aus den dafür formulierten Zielen Folgendes zusammenfassen: Demnach sollten nach Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts die verbliebenen Fähigkeiten und die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt werden und vorrangig eine Entrechtung und Fremdbestimmung dieser ausgeschlossen sein. Durch die Verwirklichung ihrer Grundrechte sollten ihre Selbstbestimmungsrechte gestärkt werden. Dabei sollte den Betroffenen Hilfe und persönliche Betreuung geboten werden. Nun, mehr als vierzehn Jahren seit Inkrafttreten der Reform und inzwischen zwei Änderungsgesetzen ist es an der Zeit zu fragen, ob und inwieweit die genannten ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers und der daraus formulierte Grundsatz ¿Betreuung und Hilfe statt Entmündigung¿ erfüllt werden und somit zum ¿Wohl des Betreuten¿ unter Berücksichtigung seiner Wünsche gehandelt wird. Mit dieser Fragestellung befasst sich die vorliegende Arbeit. (Bethmann, Katharina)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät für Soziale Arbeit und Gesundheit), Veranstaltung: Betreuungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das am 01. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (BtG) wurde das Recht der Entmündigung (§ 6 BGB a. F.), Vormundschaft über Volljährige (§§ 1896 ff. BGB a. F.) und die Gebrechlichkeitspflegschaft (§§ 1910, 1915, 1919 und 1920 BGB a. F.) neu geregelt. Die Rechtslage war geprägt durch ein Nebeneinander von Vormundschaft über Volljährige und Gebrechlichkeitspflegschaft. Im Verfahrensrecht gab es ein Nebeneinander des Verfahrens nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Verfahren nach dem Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG). Voraussetzung für eine Vormundschaft gemäß § 1896 BGB a. F. war, dass die betroffene Person entmündigt wurde. Eine Entmündigung führte stets zu einer beschränkten oder völligen Geschäftsunfähigkeit und hatte Auswirkungen auf die Ehefähigkeit, auf die Testierfähigkeit und das Wahlrecht. So wurde ein Betroffener je nach Grad der Geschäftsfähigkeit mit einem Minderjährigen zwischen sieben und siebzehn Jahren oder mit einem Kind unter sieben Jahren gleichgestellt. Diese Gesetzeslage bedeutete für alle Betroffenen einen massiven Eingriff in ihre Grundrechte. Dieser Zustand sollte durch das Reformgesetz, welches mit breiter Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wurde, verändert werden. Für die vorliegende Arbeit grundlegend lässt sich aus den dafür formulierten Zielen Folgendes zusammenfassen: Demnach sollten nach Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts die verbliebenen Fähigkeiten und die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt werden und vorrangig eine Entrechtung und Fremdbestimmung dieser ausgeschlossen sein. Durch die Verwirklichung ihrer Grundrechte sollten ihre Selbstbestimmungsrechte gestärkt werden. Dabei sollte den Betroffenen Hilfe und persönliche Betreuung geboten werden. Nun, mehr als vierzehn Jahren seit Inkrafttreten der Reform und inzwischen zwei Änderungsgesetzen ist es an der Zeit zu fragen, ob und inwieweit die genannten ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers und der daraus formulierte Grundsatz ¿Betreuung und Hilfe statt Entmündigung¿ erfüllt werden und somit zum ¿Wohl des Betreuten¿ unter Berücksichtigung seiner Wünsche gehandelt wird. Mit dieser Fragestellung befasst sich die vorliegende Arbeit. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070926, Beilage: Paperback, Autoren: Bethmann, Katharina, Auflage: 07002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Keyword: Betreuungsrecht, Warengruppe: HC/Sozialpädagogik, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638634076, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 27.95 € | Versand*: 0 €
  • Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bachelorseminar ¿ Aktuelle Entwicklungen im Europäischen Arbeitsrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der Arbeit ist es, die europarechtlichen Vorgaben bezüglich der Altersdiskriminierung darzustellen, sowie einen Ausblick auf deren Auswirkung auf das deutsche Arbeitsrecht bis zum November 2006 zu geben. Hierzu erhält der Leser einen Überblick über die Entwicklung des Instituts des Schutzes vor Altersdiskriminierung im europäischen Recht, sowie dessen maßgebliche Beeinflussung durch die U.S.-amerikanische Antidiskriminierungsgesetzgebung. Dieser erste Schwerpunkt der Arbeit gliedert sich in die kurze Darstellung der U.S.-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzgebung, der Verbote der Altersdiskriminierung in europäischen Staaten, sowie beider Niederschlag auf das europäische Gemeinschaftsrecht. Daran schließt sich die Darstellung der Auswirkungen dieser Verankerung des Schutzes vor Altersdiskriminierung in Europa auf das deutsche Recht an. In diesem zweiten Schwerpunkt wird sowohl der entstandene Handlungsbedarf des deutschen Gesetzgebers durch europäisches Recht, als auch durch die Rechtsprechung des EuGH beleuchtet. Die Arbeit schließt mit einer kurzen Vorstellung der durch den deutschen Gesetzgeber zur Umsetzung der europäischen Vorgaben getroffenen Maßnahmen, die ihren Höhepunkt mit dem Inkrafttreten des AGG am 18.08.2006 gefunden haben, sowie einem Ausblick auf die zu erwartenden Konsequenzen der dargestellten Entwicklungen auf die deutsche Rechtsprechung. (Wurst, Ll. B.)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bachelorseminar ¿ Aktuelle Entwicklungen im Europäischen Arbeitsrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der Arbeit ist es, die europarechtlichen Vorgaben bezüglich der Altersdiskriminierung darzustellen, sowie einen Ausblick auf deren Auswirkung auf das deutsche Arbeitsrecht bis zum November 2006 zu geben. Hierzu erhält der Leser einen Überblick über die Entwicklung des Instituts des Schutzes vor Altersdiskriminierung im europäischen Recht, sowie dessen maßgebliche Beeinflussung durch die U.S.-amerikanische Antidiskriminierungsgesetzgebung. Dieser erste Schwerpunkt der Arbeit gliedert sich in die kurze Darstellung der U.S.-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzgebung, der Verbote der Altersdiskriminierung in europäischen Staaten, sowie beider Niederschlag auf das europäische Gemeinschaftsrecht. Daran schließt sich die Darstellung der Auswirkungen dieser Verankerung des Schutzes vor Altersdiskriminierung in Europa auf das deutsche Recht an. In diesem zweiten Schwerpunkt wird sowohl der entstandene Handlungsbedarf des deutschen Gesetzgebers durch europäisches Recht, als auch durch die Rechtsprechung des EuGH beleuchtet. Die Arbeit schließt mit einer kurzen Vorstellung der durch den deutschen Gesetzgeber zur Umsetzung der europäischen Vorgaben getroffenen Maßnahmen, die ihren Höhepunkt mit dem Inkrafttreten des AGG am 18.08.2006 gefunden haben, sowie einem Ausblick auf die zu erwartenden Konsequenzen der dargestellten Entwicklungen auf die deutsche Rechtsprechung. (Wurst, Ll. B.)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bachelorseminar ¿ Aktuelle Entwicklungen im Europäischen Arbeitsrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der Arbeit ist es, die europarechtlichen Vorgaben bezüglich der Altersdiskriminierung darzustellen, sowie einen Ausblick auf deren Auswirkung auf das deutsche Arbeitsrecht bis zum November 2006 zu geben. Hierzu erhält der Leser einen Überblick über die Entwicklung des Instituts des Schutzes vor Altersdiskriminierung im europäischen Recht, sowie dessen maßgebliche Beeinflussung durch die U.S.-amerikanische Antidiskriminierungsgesetzgebung. Dieser erste Schwerpunkt der Arbeit gliedert sich in die kurze Darstellung der U.S.-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzgebung, der Verbote der Altersdiskriminierung in europäischen Staaten, sowie beider Niederschlag auf das europäische Gemeinschaftsrecht. Daran schließt sich die Darstellung der Auswirkungen dieser Verankerung des Schutzes vor Altersdiskriminierung in Europa auf das deutsche Recht an. In diesem zweiten Schwerpunkt wird sowohl der entstandene Handlungsbedarf des deutschen Gesetzgebers durch europäisches Recht, als auch durch die Rechtsprechung des EuGH beleuchtet. Die Arbeit schließt mit einer kurzen Vorstellung der durch den deutschen Gesetzgeber zur Umsetzung der europäischen Vorgaben getroffenen Maßnahmen, die ihren Höhepunkt mit dem Inkrafttreten des AGG am 18.08.2006 gefunden haben, sowie einem Ausblick auf die zu erwartenden Konsequenzen der dargestellten Entwicklungen auf die deutsche Rechtsprechung. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20071210, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Wurst, Ll. B., Auflage: 07002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 40, Keyword: Bachelorseminar; Entwicklungen; Arbeitsrecht; Aktuelle; europäischen, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 73, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638872263, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 17.95 € | Versand*: 0 €
  • Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Universität Trier, Veranstaltung: PbSf im Hauptstudium: Der Jahresabschluss und die sich anschließende Prüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bestreben zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards auf internationaler
Ebene bewirkt ständige Reformen und stellt somit nicht nur die bilanzierenden
Unternehmen, sondern auch die jeweiligen Abschlussprüfer vor große
Herausforderungen. Während bis April 1998 sämtliche Abschlüsse von Unternehmen
in Deutschland gemäß HGB angefertigt werden mussten, bestand mit
dem Inkrafttreten des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetztes für kapitalmarktorientierte
Konzerne ein Wahlrecht auch nach IFRS oder anderen international
anerkannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren zu können. Dieses Wahlrecht
wurde wiederum 2007 im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes endgültig
durch ein Gebot zur Bilanzierung nach IFRS für o. g. Konzerne abgelöst und
zusätzlich ein solches Wahlrecht für nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne
eingeführt. Zur Ermittlung der Ausschüttungsbemessungs- und Besteuerungsgrundlage
sind allerdings weiterhin die nach handelsrechtlichen Vorschriften
aufgestellten Einzelabschlüsse zu verwenden.1 Somit besteht für diese Unternehmen
die Notwendigkeit stets nach zwei Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren.
Auch wenn durch die geplante Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes
(BilMoG) zum 01.01.2009 dieser Umstand teilweise vereinfacht
werden soll, ist zurzeit eine Überleitungsrechnung vom HGB- zum IFRSAbschluss
die Regel. Durch diese soll erreicht werden, dass ein zweiter Jahresabschluss
nicht in seiner Gesamtheit neu erstellt werden muss, sondern lediglich
eine Anpassung der abweichenden Positionen vorgenommen wird. Die notwendige
Prüfung beider Abschlüsse kann analog aufgebaut werden.
Einen besonderen Unterschied stellt in diesem Zusammenhang die Handhabung
von Finanzinstrumenten dar. Beginnend bei der Begrifflichkeit, die nach HGB in
dieser Art nicht existiert, über Differenzen hinsichtlich Ausweis, Ansatz und
Bewertung wird die besondere bilanzielle Behandlung dieser Positionen nach
IFRS durch ihre hohen Wertschwankungen und dem damit verbundenen Risikopotential
begründet.

[...] (Kirsten et al., Björn)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Universität Trier, Veranstaltung: PbSf im Hauptstudium: Der Jahresabschluss und die sich anschließende Prüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bestreben zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards auf internationaler Ebene bewirkt ständige Reformen und stellt somit nicht nur die bilanzierenden Unternehmen, sondern auch die jeweiligen Abschlussprüfer vor große Herausforderungen. Während bis April 1998 sämtliche Abschlüsse von Unternehmen in Deutschland gemäß HGB angefertigt werden mussten, bestand mit dem Inkrafttreten des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetztes für kapitalmarktorientierte Konzerne ein Wahlrecht auch nach IFRS oder anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren zu können. Dieses Wahlrecht wurde wiederum 2007 im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes endgültig durch ein Gebot zur Bilanzierung nach IFRS für o. g. Konzerne abgelöst und zusätzlich ein solches Wahlrecht für nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne eingeführt. Zur Ermittlung der Ausschüttungsbemessungs- und Besteuerungsgrundlage sind allerdings weiterhin die nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse zu verwenden.1 Somit besteht für diese Unternehmen die Notwendigkeit stets nach zwei Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren. Auch wenn durch die geplante Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) zum 01.01.2009 dieser Umstand teilweise vereinfacht werden soll, ist zurzeit eine Überleitungsrechnung vom HGB- zum IFRSAbschluss die Regel. Durch diese soll erreicht werden, dass ein zweiter Jahresabschluss nicht in seiner Gesamtheit neu erstellt werden muss, sondern lediglich eine Anpassung der abweichenden Positionen vorgenommen wird. Die notwendige Prüfung beider Abschlüsse kann analog aufgebaut werden. Einen besonderen Unterschied stellt in diesem Zusammenhang die Handhabung von Finanzinstrumenten dar. Beginnend bei der Begrifflichkeit, die nach HGB in dieser Art nicht existiert, über Differenzen hinsichtlich Ausweis, Ansatz und Bewertung wird die besondere bilanzielle Behandlung dieser Positionen nach IFRS durch ihre hohen Wertschwankungen und dem damit verbundenen Risikopotential begründet. [...] (Kirsten et al., Björn)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Universität Trier, Veranstaltung: PbSf im Hauptstudium: Der Jahresabschluss und die sich anschließende Prüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bestreben zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards auf internationaler Ebene bewirkt ständige Reformen und stellt somit nicht nur die bilanzierenden Unternehmen, sondern auch die jeweiligen Abschlussprüfer vor große Herausforderungen. Während bis April 1998 sämtliche Abschlüsse von Unternehmen in Deutschland gemäß HGB angefertigt werden mussten, bestand mit dem Inkrafttreten des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetztes für kapitalmarktorientierte Konzerne ein Wahlrecht auch nach IFRS oder anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren zu können. Dieses Wahlrecht wurde wiederum 2007 im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes endgültig durch ein Gebot zur Bilanzierung nach IFRS für o. g. Konzerne abgelöst und zusätzlich ein solches Wahlrecht für nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne eingeführt. Zur Ermittlung der Ausschüttungsbemessungs- und Besteuerungsgrundlage sind allerdings weiterhin die nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse zu verwenden.1 Somit besteht für diese Unternehmen die Notwendigkeit stets nach zwei Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren. Auch wenn durch die geplante Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) zum 01.01.2009 dieser Umstand teilweise vereinfacht werden soll, ist zurzeit eine Überleitungsrechnung vom HGB- zum IFRSAbschluss die Regel. Durch diese soll erreicht werden, dass ein zweiter Jahresabschluss nicht in seiner Gesamtheit neu erstellt werden muss, sondern lediglich eine Anpassung der abweichenden Positionen vorgenommen wird. Die notwendige Prüfung beider Abschlüsse kann analog aufgebaut werden. Einen besonderen Unterschied stellt in diesem Zusammenhang die Handhabung von Finanzinstrumenten dar. Beginnend bei der Begrifflichkeit, die nach HGB in dieser Art nicht existiert, über Differenzen hinsichtlich Ausweis, Ansatz und Bewertung wird die besondere bilanzielle Behandlung dieser Positionen nach IFRS durch ihre hohen Wertschwankungen und dem damit verbundenen Risikopotential begründet. [...] , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20081219, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Kirsten et al., Björn, Auflage: 08002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 52, Keyword: PbSf; Hauptstudium; Jahresabschluss, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Finanzbuchhaltung, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 5, Gewicht: 90, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783640220137, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Psychologie - Sonstiges, Note: sehr gut (Kommentar), FernUniversität Hagen (-), Sprache: Deutsch, Abstract: "Heute lässt sich feststellen, dass in den Chefetagen der Unternehmen zunehmend "grünes" Denken Einzug hält. Die Zeiten, in denen Ökonomie und Ökologie als Gegensatz gesehen wurden, in denen Umweltschutz als "Jobkiller" und als negativer Standortfaktor bezeichnet wurde, gehören der Vergangenheit an..." (Rede von Bundesumweltminister Jürgen Trittin anlässlich der Preisverleihung "Ökomanager des Jahres 2000" in Berlin am 18.10.2000).

Mit Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes am 1. Januar 1991 rückte das Umweltrisiko von Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland verstärkt ins Interesse sowohl politischer und juristischer als auch sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Diskussionen. Laut Grasser begründet dieses Gesetz eine "...verschuldungsunabhängige Haftung für Umweltschäden, die auch Schäden aus dem genehmigten Normalbetrieb einschließt" (2000. S. 7).

Das Umwelthaftungsgesetz stellt aber nur eine Ausprägung des zunehmenden Interesses an Umweltrisiken dar. Eine weitere zeigt sich im veränderten und zunehmenden Interesse verschiedener gesellschaftlicher Interessengruppen an technischen Innovationen und an als riskant wahrgenommenen unternehmerischen Aktivitäten. So musste beispielsweise der Ölkonzerns Shell 1995 aufgrund einer Kampagne der Umweltschutzorganisation Greenpeace auf die Versenkung seiner ausgemusterten Ölplattform "Brent Spar" im Atlantik verzichten. Im Zuge der Kampagne kam es zum teilweisen Boykott von Produkten des Ölkonzerns durch Verbraucher. Weit schwerer als die unmittelbaren finanziellen Folgen wogen jedoch die Imageschäden für den betroffenen Betrieb.
Dieses Beispiel rückt ausser dem zunehmenden öffentlichen Einfluss auf unternehmerische Aktivitäten und Entscheidungen, noch einen weiteren Aspekt ins Blickfeld: Die Risikowahrnehmung der Öffentlichkeit weicht von der Risikoabschätzung der Experten insofern ab, als dass die Öffentlichkeit technische Risiken, wie die der Kernkraft, Müllverbrennungsanlagen oder gentechnischen Anlagen, höher bewertet als die involvierten Experten (vgl. Jungermann & Slovic 1983). (Kutz, Julia)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Psychologie - Sonstiges, Note: sehr gut (Kommentar), FernUniversität Hagen (-), Sprache: Deutsch, Abstract: "Heute lässt sich feststellen, dass in den Chefetagen der Unternehmen zunehmend "grünes" Denken Einzug hält. Die Zeiten, in denen Ökonomie und Ökologie als Gegensatz gesehen wurden, in denen Umweltschutz als "Jobkiller" und als negativer Standortfaktor bezeichnet wurde, gehören der Vergangenheit an..." (Rede von Bundesumweltminister Jürgen Trittin anlässlich der Preisverleihung "Ökomanager des Jahres 2000" in Berlin am 18.10.2000). Mit Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes am 1. Januar 1991 rückte das Umweltrisiko von Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland verstärkt ins Interesse sowohl politischer und juristischer als auch sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Diskussionen. Laut Grasser begründet dieses Gesetz eine "...verschuldungsunabhängige Haftung für Umweltschäden, die auch Schäden aus dem genehmigten Normalbetrieb einschließt" (2000. S. 7). Das Umwelthaftungsgesetz stellt aber nur eine Ausprägung des zunehmenden Interesses an Umweltrisiken dar. Eine weitere zeigt sich im veränderten und zunehmenden Interesse verschiedener gesellschaftlicher Interessengruppen an technischen Innovationen und an als riskant wahrgenommenen unternehmerischen Aktivitäten. So musste beispielsweise der Ölkonzerns Shell 1995 aufgrund einer Kampagne der Umweltschutzorganisation Greenpeace auf die Versenkung seiner ausgemusterten Ölplattform "Brent Spar" im Atlantik verzichten. Im Zuge der Kampagne kam es zum teilweisen Boykott von Produkten des Ölkonzerns durch Verbraucher. Weit schwerer als die unmittelbaren finanziellen Folgen wogen jedoch die Imageschäden für den betroffenen Betrieb. Dieses Beispiel rückt ausser dem zunehmenden öffentlichen Einfluss auf unternehmerische Aktivitäten und Entscheidungen, noch einen weiteren Aspekt ins Blickfeld: Die Risikowahrnehmung der Öffentlichkeit weicht von der Risikoabschätzung der Experten insofern ab, als dass die Öffentlichkeit technische Risiken, wie die der Kernkraft, Müllverbrennungsanlagen oder gentechnischen Anlagen, höher bewertet als die involvierten Experten (vgl. Jungermann & Slovic 1983). (Kutz, Julia)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Psychologie - Sonstiges, Note: sehr gut (Kommentar), FernUniversität Hagen (-), Sprache: Deutsch, Abstract: "Heute lässt sich feststellen, dass in den Chefetagen der Unternehmen zunehmend "grünes" Denken Einzug hält. Die Zeiten, in denen Ökonomie und Ökologie als Gegensatz gesehen wurden, in denen Umweltschutz als "Jobkiller" und als negativer Standortfaktor bezeichnet wurde, gehören der Vergangenheit an..." (Rede von Bundesumweltminister Jürgen Trittin anlässlich der Preisverleihung "Ökomanager des Jahres 2000" in Berlin am 18.10.2000). Mit Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes am 1. Januar 1991 rückte das Umweltrisiko von Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland verstärkt ins Interesse sowohl politischer und juristischer als auch sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Diskussionen. Laut Grasser begründet dieses Gesetz eine "...verschuldungsunabhängige Haftung für Umweltschäden, die auch Schäden aus dem genehmigten Normalbetrieb einschließt" (2000. S. 7). Das Umwelthaftungsgesetz stellt aber nur eine Ausprägung des zunehmenden Interesses an Umweltrisiken dar. Eine weitere zeigt sich im veränderten und zunehmenden Interesse verschiedener gesellschaftlicher Interessengruppen an technischen Innovationen und an als riskant wahrgenommenen unternehmerischen Aktivitäten. So musste beispielsweise der Ölkonzerns Shell 1995 aufgrund einer Kampagne der Umweltschutzorganisation Greenpeace auf die Versenkung seiner ausgemusterten Ölplattform "Brent Spar" im Atlantik verzichten. Im Zuge der Kampagne kam es zum teilweisen Boykott von Produkten des Ölkonzerns durch Verbraucher. Weit schwerer als die unmittelbaren finanziellen Folgen wogen jedoch die Imageschäden für den betroffenen Betrieb. Dieses Beispiel rückt ausser dem zunehmenden öffentlichen Einfluss auf unternehmerische Aktivitäten und Entscheidungen, noch einen weiteren Aspekt ins Blickfeld: Die Risikowahrnehmung der Öffentlichkeit weicht von der Risikoabschätzung der Experten insofern ab, als dass die Öffentlichkeit technische Risiken, wie die der Kernkraft, Müllverbrennungsanlagen oder gentechnischen Anlagen, höher bewertet als die involvierten Experten (vgl. Jungermann & Slovic 1983). , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20071102, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Kutz, Julia, Auflage: 07002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Warengruppe: HC/Psychologie/Sonstiges, Fachkategorie: Psychologie, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, eBook EAN: 9783638199933, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Demokratietheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Speziell demokratischen Systemen sprachen sehr früh viele Staatstheoretiker bis ins 20. Jahrhundert hinein die Fähigkeit ab, gemeinwohlorientierte und zukunftsfähige Entscheidungen treffen zu können. Alexis de Tocqueville erkannte in seinem Werk ¿Über die Demokratie in Amerikä, dass ¿die Schwierigkeit in der Demokratie, die Leidenschaften zu beherrschen und die Bedürfnisse des Augenblicks zugunsten der Zukunft zu unterdrücken¿ (de Tocqueville 1976: 258) ein spezifisches Problem demokratischer Ordnungen ist. Auch heute noch zählt die Kurzatmigkeit bei vielen Autoren zu den Schwächen der Demokratie. So konstatiert Schmidt (2001: S. 390), dass die Politik in der Demokratie unter kurzfristigem Erfolgszwang stehe, vor allem auf Grund der Allgegenwart von Massenmedien, relativ kurzen Legislaturperioden und innerparlamentarischer und innerparteilicher Profilierung. Deshalb neige die Politik in Demokratien zu ¿short-termism¿, zu Problemlösungen, die
kurzfristig wirken, aber nicht weit reichen. Kurzatmige Politik neige dazu, Kosten zu Lasten Dritter zu verlagern. Zu den hiervon Betroffenen gehörten die Jüngeren und zukünftigen Generationen, weil die Politik in vielen Demokratien aus Gründen der Machtverteilung und des Strebens nach Wahlerfolg dazu neige, die Alterssicherung weit auszubauen und die Familien- und Kinderförderung sowie die Aus- und Weiterbildung zu vernachlässigen. Zudem neige die Politik in fast allen Demokratien dazu, die Kosten des politischen Betriebs durch hohe Staatsverschuldung zu finanzieren, womit sie die Interessen zukünftiger Generationen vernachlässige.

Mitte der 1990er Jahre erlangte die von George Tsebelis in einem Aufsatz im ¿British Journal of Political Science¿ vorgestellte Veto-Spieler-Theorie breite Aufmerksamkeit. Ihr Reiz besteht unter anderem darin, ¿in beeindruckender Sparsamkeit [...] unterschiedliche Institutionen zu erfassen¿ (Benz 2004: S. 43). Diese Arbeit untersucht die Verschuldung westeuropäischer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vor und nach dem Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union (Maastrichter Vertrag) vor dem Hintergrund der Veto-Spieler-Theorie. Forschungsleitende Frage ist, inwieweit die institutionellen Veränderungen durch den Maastrichter Vertrag, speziell der Bedeutungszuwachs der Europäischen Kommission zu einem Veto-Spieler nationaler Haushaltspolitik, die Entwicklung der Staatsverschuldung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beeinflusst hat. (Hugo, Pascal)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Demokratietheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Speziell demokratischen Systemen sprachen sehr früh viele Staatstheoretiker bis ins 20. Jahrhundert hinein die Fähigkeit ab, gemeinwohlorientierte und zukunftsfähige Entscheidungen treffen zu können. Alexis de Tocqueville erkannte in seinem Werk ¿Über die Demokratie in Amerikä, dass ¿die Schwierigkeit in der Demokratie, die Leidenschaften zu beherrschen und die Bedürfnisse des Augenblicks zugunsten der Zukunft zu unterdrücken¿ (de Tocqueville 1976: 258) ein spezifisches Problem demokratischer Ordnungen ist. Auch heute noch zählt die Kurzatmigkeit bei vielen Autoren zu den Schwächen der Demokratie. So konstatiert Schmidt (2001: S. 390), dass die Politik in der Demokratie unter kurzfristigem Erfolgszwang stehe, vor allem auf Grund der Allgegenwart von Massenmedien, relativ kurzen Legislaturperioden und innerparlamentarischer und innerparteilicher Profilierung. Deshalb neige die Politik in Demokratien zu ¿short-termism¿, zu Problemlösungen, die kurzfristig wirken, aber nicht weit reichen. Kurzatmige Politik neige dazu, Kosten zu Lasten Dritter zu verlagern. Zu den hiervon Betroffenen gehörten die Jüngeren und zukünftigen Generationen, weil die Politik in vielen Demokratien aus Gründen der Machtverteilung und des Strebens nach Wahlerfolg dazu neige, die Alterssicherung weit auszubauen und die Familien- und Kinderförderung sowie die Aus- und Weiterbildung zu vernachlässigen. Zudem neige die Politik in fast allen Demokratien dazu, die Kosten des politischen Betriebs durch hohe Staatsverschuldung zu finanzieren, womit sie die Interessen zukünftiger Generationen vernachlässige. Mitte der 1990er Jahre erlangte die von George Tsebelis in einem Aufsatz im ¿British Journal of Political Science¿ vorgestellte Veto-Spieler-Theorie breite Aufmerksamkeit. Ihr Reiz besteht unter anderem darin, ¿in beeindruckender Sparsamkeit [...] unterschiedliche Institutionen zu erfassen¿ (Benz 2004: S. 43). Diese Arbeit untersucht die Verschuldung westeuropäischer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vor und nach dem Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union (Maastrichter Vertrag) vor dem Hintergrund der Veto-Spieler-Theorie. Forschungsleitende Frage ist, inwieweit die institutionellen Veränderungen durch den Maastrichter Vertrag, speziell der Bedeutungszuwachs der Europäischen Kommission zu einem Veto-Spieler nationaler Haushaltspolitik, die Entwicklung der Staatsverschuldung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beeinflusst hat. (Hugo, Pascal)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Demokratietheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Speziell demokratischen Systemen sprachen sehr früh viele Staatstheoretiker bis ins 20. Jahrhundert hinein die Fähigkeit ab, gemeinwohlorientierte und zukunftsfähige Entscheidungen treffen zu können. Alexis de Tocqueville erkannte in seinem Werk ¿Über die Demokratie in Amerikä, dass ¿die Schwierigkeit in der Demokratie, die Leidenschaften zu beherrschen und die Bedürfnisse des Augenblicks zugunsten der Zukunft zu unterdrücken¿ (de Tocqueville 1976: 258) ein spezifisches Problem demokratischer Ordnungen ist. Auch heute noch zählt die Kurzatmigkeit bei vielen Autoren zu den Schwächen der Demokratie. So konstatiert Schmidt (2001: S. 390), dass die Politik in der Demokratie unter kurzfristigem Erfolgszwang stehe, vor allem auf Grund der Allgegenwart von Massenmedien, relativ kurzen Legislaturperioden und innerparlamentarischer und innerparteilicher Profilierung. Deshalb neige die Politik in Demokratien zu ¿short-termism¿, zu Problemlösungen, die kurzfristig wirken, aber nicht weit reichen. Kurzatmige Politik neige dazu, Kosten zu Lasten Dritter zu verlagern. Zu den hiervon Betroffenen gehörten die Jüngeren und zukünftigen Generationen, weil die Politik in vielen Demokratien aus Gründen der Machtverteilung und des Strebens nach Wahlerfolg dazu neige, die Alterssicherung weit auszubauen und die Familien- und Kinderförderung sowie die Aus- und Weiterbildung zu vernachlässigen. Zudem neige die Politik in fast allen Demokratien dazu, die Kosten des politischen Betriebs durch hohe Staatsverschuldung zu finanzieren, womit sie die Interessen zukünftiger Generationen vernachlässige. Mitte der 1990er Jahre erlangte die von George Tsebelis in einem Aufsatz im ¿British Journal of Political Science¿ vorgestellte Veto-Spieler-Theorie breite Aufmerksamkeit. Ihr Reiz besteht unter anderem darin, ¿in beeindruckender Sparsamkeit [...] unterschiedliche Institutionen zu erfassen¿ (Benz 2004: S. 43). Diese Arbeit untersucht die Verschuldung westeuropäischer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vor und nach dem Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union (Maastrichter Vertrag) vor dem Hintergrund der Veto-Spieler-Theorie. Forschungsleitende Frage ist, inwieweit die institutionellen Veränderungen durch den Maastrichter Vertrag, speziell der Bedeutungszuwachs der Europäischen Kommission zu einem Veto-Spieler nationaler Haushaltspolitik, die Entwicklung der Staatsverschuldung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beeinflusst hat. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090702, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Hugo, Pascal, Auflage: 09002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Keyword: Maastricht; Vertrag; Spieler; Europa; Veto; Vetospieler, Warengruppe: HC/Politikwissenschaft, Fachkategorie: Politik und Staat, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783640362035, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,3, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Historisches Seminar, Abteilung Neuere Geschichte ), Veranstaltung: Der deutsche Vormärz, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 12. Oktober diesen Jahres jährt sich das Inkrafttreten der ¿Neuen Landschaftsordnung¿ (NLO) in Braunschweig zum 175. Mal. Mit diesem neuen Staatsgrundgesetz gehörte das Herzogtum Braunschweig zu den frühen deutschen Staaten in Form einer konstitutionellen Monarchie innerhalb des Deutschen Bundes. In Form einer Repräsentativverfassung löste NLO die überkommenen Ständeordnungen ab und beendete die politisch instabile Phase im Herzogtum nach dem Aufstand vom 9. September 1830 und der Vertreibung von Herzog Karl II. und der Regierungsübernahme seines Bruders, Herzog Wilhelm. 
Die Idee für diese Verfassungsänderung, oder in diesem Fall Verfassungsneuschöpfung, war an sich nicht dir Triebfeder dieses Aufstandes, doch bedingen die Gründe für den Aufstand und ihre Vorgeschichte die Grundlagen für den Entstehungsprozess der NLO. 
Die neoabsolutistische und den politischen, wie ökonomischen Erfordernissen konträre Regierungspolitik des jungen Herzogs Karls II. und die damit verbundene Nichtanerkennung der durch seinen Vormund König Georg IV. erlassenen liberaleren ¿Erneuerten Landschaftsordnung¿ von 1820, mündeten in den Aufstand, in den auch die um ihre neuen Rechte beschnittenen Landstände verwickelt waren. Diese Stände waren es auch, die unter Ausgleich und Einigung mit Herzog Wilhelm die NLO erarbeiteten und u. a. die Rechte zwischen ihnen und dem Monarchen neu regelten und konstitutionell festlegten. Neben diesen Regelungen wurde u. a. in der NLO erstmals ein Grundrechtskatalog erstellt, zwischen den verschiedenen Rechtssphären unterschieden und das Gewaltmonopol dem Staat, im Form des Landesherren, eindeutig zuerkannt. In dieser Form sollte die NLO mit wenigen Änderungen bis 1922 in Kraft bleiben.
Ziel dieser Ausarbeitung soll es sein, den Entstehungsweg der NLO von seiner Vorgeschichte bis zur fertigen Fassung nachzuzeichnen und einige wichtige inhaltliche Aspekte und Regelungen näher zu beleuchten. Hierbei soll auch versucht werden aufzuzeigen, wie (in-)direkt die Regierung Herzogs Karls II. und der Braunschweiger Aufstand mit Entstehung und Inhalt der NLO verknüpft sind und wie ¿liberal¿ und fortschrittliche die NLO für ihre Zeit und für die Bevölkerungsschichten wirklich war. 

[...] (Kunze, Marco)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,3, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Historisches Seminar, Abteilung Neuere Geschichte ), Veranstaltung: Der deutsche Vormärz, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 12. Oktober diesen Jahres jährt sich das Inkrafttreten der ¿Neuen Landschaftsordnung¿ (NLO) in Braunschweig zum 175. Mal. Mit diesem neuen Staatsgrundgesetz gehörte das Herzogtum Braunschweig zu den frühen deutschen Staaten in Form einer konstitutionellen Monarchie innerhalb des Deutschen Bundes. In Form einer Repräsentativverfassung löste NLO die überkommenen Ständeordnungen ab und beendete die politisch instabile Phase im Herzogtum nach dem Aufstand vom 9. September 1830 und der Vertreibung von Herzog Karl II. und der Regierungsübernahme seines Bruders, Herzog Wilhelm. Die Idee für diese Verfassungsänderung, oder in diesem Fall Verfassungsneuschöpfung, war an sich nicht dir Triebfeder dieses Aufstandes, doch bedingen die Gründe für den Aufstand und ihre Vorgeschichte die Grundlagen für den Entstehungsprozess der NLO. Die neoabsolutistische und den politischen, wie ökonomischen Erfordernissen konträre Regierungspolitik des jungen Herzogs Karls II. und die damit verbundene Nichtanerkennung der durch seinen Vormund König Georg IV. erlassenen liberaleren ¿Erneuerten Landschaftsordnung¿ von 1820, mündeten in den Aufstand, in den auch die um ihre neuen Rechte beschnittenen Landstände verwickelt waren. Diese Stände waren es auch, die unter Ausgleich und Einigung mit Herzog Wilhelm die NLO erarbeiteten und u. a. die Rechte zwischen ihnen und dem Monarchen neu regelten und konstitutionell festlegten. Neben diesen Regelungen wurde u. a. in der NLO erstmals ein Grundrechtskatalog erstellt, zwischen den verschiedenen Rechtssphären unterschieden und das Gewaltmonopol dem Staat, im Form des Landesherren, eindeutig zuerkannt. In dieser Form sollte die NLO mit wenigen Änderungen bis 1922 in Kraft bleiben. Ziel dieser Ausarbeitung soll es sein, den Entstehungsweg der NLO von seiner Vorgeschichte bis zur fertigen Fassung nachzuzeichnen und einige wichtige inhaltliche Aspekte und Regelungen näher zu beleuchten. Hierbei soll auch versucht werden aufzuzeigen, wie (in-)direkt die Regierung Herzogs Karls II. und der Braunschweiger Aufstand mit Entstehung und Inhalt der NLO verknüpft sind und wie ¿liberal¿ und fortschrittliche die NLO für ihre Zeit und für die Bevölkerungsschichten wirklich war. [...] (Kunze, Marco)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,3, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Historisches Seminar, Abteilung Neuere Geschichte ), Veranstaltung: Der deutsche Vormärz, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 12. Oktober diesen Jahres jährt sich das Inkrafttreten der ¿Neuen Landschaftsordnung¿ (NLO) in Braunschweig zum 175. Mal. Mit diesem neuen Staatsgrundgesetz gehörte das Herzogtum Braunschweig zu den frühen deutschen Staaten in Form einer konstitutionellen Monarchie innerhalb des Deutschen Bundes. In Form einer Repräsentativverfassung löste NLO die überkommenen Ständeordnungen ab und beendete die politisch instabile Phase im Herzogtum nach dem Aufstand vom 9. September 1830 und der Vertreibung von Herzog Karl II. und der Regierungsübernahme seines Bruders, Herzog Wilhelm. Die Idee für diese Verfassungsänderung, oder in diesem Fall Verfassungsneuschöpfung, war an sich nicht dir Triebfeder dieses Aufstandes, doch bedingen die Gründe für den Aufstand und ihre Vorgeschichte die Grundlagen für den Entstehungsprozess der NLO. Die neoabsolutistische und den politischen, wie ökonomischen Erfordernissen konträre Regierungspolitik des jungen Herzogs Karls II. und die damit verbundene Nichtanerkennung der durch seinen Vormund König Georg IV. erlassenen liberaleren ¿Erneuerten Landschaftsordnung¿ von 1820, mündeten in den Aufstand, in den auch die um ihre neuen Rechte beschnittenen Landstände verwickelt waren. Diese Stände waren es auch, die unter Ausgleich und Einigung mit Herzog Wilhelm die NLO erarbeiteten und u. a. die Rechte zwischen ihnen und dem Monarchen neu regelten und konstitutionell festlegten. Neben diesen Regelungen wurde u. a. in der NLO erstmals ein Grundrechtskatalog erstellt, zwischen den verschiedenen Rechtssphären unterschieden und das Gewaltmonopol dem Staat, im Form des Landesherren, eindeutig zuerkannt. In dieser Form sollte die NLO mit wenigen Änderungen bis 1922 in Kraft bleiben. Ziel dieser Ausarbeitung soll es sein, den Entstehungsweg der NLO von seiner Vorgeschichte bis zur fertigen Fassung nachzuzeichnen und einige wichtige inhaltliche Aspekte und Regelungen näher zu beleuchten. Hierbei soll auch versucht werden aufzuzeigen, wie (in-)direkt die Regierung Herzogs Karls II. und der Braunschweiger Aufstand mit Entstehung und Inhalt der NLO verknüpft sind und wie ¿liberal¿ und fortschrittliche die NLO für ihre Zeit und für die Bevölkerungsschichten wirklich war. [...] , Braunschweigs Weg zur ¿Neuen Landschaftsordnung¿ 1830 - 1832 , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090825, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Kunze, Marco, Auflage: 09004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 24, Region: Europa, Warengruppe: HC/Geschichte/Neuzeit, Fachkategorie: Europäische Geschichte, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 3, Gewicht: 51, Produktform: Kartoniert, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 16.95 € | Versand*: 0 €
  • Fachbuch aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 (gut), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Studien- und Forschungsschwerpunkt ¿Medienrecht¿, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befindet sich auf dem Stand des Jahres 2006:
"Am 1. Januar 2006 trat das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, besser bekannt als das erste Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, in Kraft. Dieses Bundesgesetz, kurz auch IFG genannt, soll jedem einzelnen Bürger einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang zu amtlichen Informationen der Verwaltung gewähren. Das IFG brauchte jedoch sehr lange um in seiner endgültigen Fassung Gesetzeskraft zu erlangen. Man fragt sich jedoch, warum sich die Bundesrepublik so schwer tat einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang des Bürgers zu gewährleisten, haben doch zahlreiche andere europäische (u.a. Schweden, Finnland)und auch nichteuropäische (u.a. USA, Kolumbien)Staaten bereits seit längerer Zeit solch eine Art des Informationsfreiheitsgesetzes. Paradoxerweise hatten auch schon vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) lange vor dem IFG des Bundes eigene landesrechtliche Informationszugangs- oder Informationsfreiheitsgesetze. Ebenso ist die gebotene Transparenz der Verwaltung gegenüber den Bürgern auch schon seit längerer Zeit auf europäischer Ebene normiert. Die EU hat sowohl im EG-Vertrag als auch in der bald kommenden Europäischen Verfassung und der Grundrechte-Charta Normen für ein Zugangsrecht des Bürgers auf Informationen integriert. 
Die Bundesrepublik trat dem Kreise der zahlreichen Staaten mit einem Informationsfreiheitsgesetz aber erst jetzt durch Schaffung und Inkrafttreten des neuen Informationsfreiheitsgesetzes bei. Grund dafür könnte sein, dass es galt ein angemessenes Verhältnis zwischen den teilweise entgegenstehenden Bedürfnissen der Bürger zu finden. Die Offenlegung von Informationen der gesetzausführenden Gewalt (Exekutive) gegenüber der Öffentlichkeit zum einen, ist dem Bürger genauso wichtig, wie zum anderen das Bedürfnis der vertraulichen und schützenden Behandlung der Informationen und Daten, die er der Verwaltung mitteilen muss (sog. Datenschutz). Dies soll in dem ersten Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene aus Sicht des Gesetzgebers gelungen sein. Ob dem so ist und vor allem die Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz, sowie der Vergleich zu bereits früheren Informationsfreiheitsgesetzen anderer Staaten und der Bundesländer soll Gegenstand dieser Seminararbeit sein." (Pintaske, Patrick M.)
    Fachbuch aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 (gut), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Studien- und Forschungsschwerpunkt ¿Medienrecht¿, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befindet sich auf dem Stand des Jahres 2006: "Am 1. Januar 2006 trat das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, besser bekannt als das erste Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, in Kraft. Dieses Bundesgesetz, kurz auch IFG genannt, soll jedem einzelnen Bürger einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang zu amtlichen Informationen der Verwaltung gewähren. Das IFG brauchte jedoch sehr lange um in seiner endgültigen Fassung Gesetzeskraft zu erlangen. Man fragt sich jedoch, warum sich die Bundesrepublik so schwer tat einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang des Bürgers zu gewährleisten, haben doch zahlreiche andere europäische (u.a. Schweden, Finnland)und auch nichteuropäische (u.a. USA, Kolumbien)Staaten bereits seit längerer Zeit solch eine Art des Informationsfreiheitsgesetzes. Paradoxerweise hatten auch schon vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) lange vor dem IFG des Bundes eigene landesrechtliche Informationszugangs- oder Informationsfreiheitsgesetze. Ebenso ist die gebotene Transparenz der Verwaltung gegenüber den Bürgern auch schon seit längerer Zeit auf europäischer Ebene normiert. Die EU hat sowohl im EG-Vertrag als auch in der bald kommenden Europäischen Verfassung und der Grundrechte-Charta Normen für ein Zugangsrecht des Bürgers auf Informationen integriert. Die Bundesrepublik trat dem Kreise der zahlreichen Staaten mit einem Informationsfreiheitsgesetz aber erst jetzt durch Schaffung und Inkrafttreten des neuen Informationsfreiheitsgesetzes bei. Grund dafür könnte sein, dass es galt ein angemessenes Verhältnis zwischen den teilweise entgegenstehenden Bedürfnissen der Bürger zu finden. Die Offenlegung von Informationen der gesetzausführenden Gewalt (Exekutive) gegenüber der Öffentlichkeit zum einen, ist dem Bürger genauso wichtig, wie zum anderen das Bedürfnis der vertraulichen und schützenden Behandlung der Informationen und Daten, die er der Verwaltung mitteilen muss (sog. Datenschutz). Dies soll in dem ersten Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene aus Sicht des Gesetzgebers gelungen sein. Ob dem so ist und vor allem die Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz, sowie der Vergleich zu bereits früheren Informationsfreiheitsgesetzen anderer Staaten und der Bundesländer soll Gegenstand dieser Seminararbeit sein." (Pintaske, Patrick M.)

    Fachbuch aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 (gut), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Studien- und Forschungsschwerpunkt ¿Medienrecht¿, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befindet sich auf dem Stand des Jahres 2006: "Am 1. Januar 2006 trat das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, besser bekannt als das erste Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, in Kraft. Dieses Bundesgesetz, kurz auch IFG genannt, soll jedem einzelnen Bürger einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang zu amtlichen Informationen der Verwaltung gewähren. Das IFG brauchte jedoch sehr lange um in seiner endgültigen Fassung Gesetzeskraft zu erlangen. Man fragt sich jedoch, warum sich die Bundesrepublik so schwer tat einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang des Bürgers zu gewährleisten, haben doch zahlreiche andere europäische (u.a. Schweden, Finnland)und auch nichteuropäische (u.a. USA, Kolumbien)Staaten bereits seit längerer Zeit solch eine Art des Informationsfreiheitsgesetzes. Paradoxerweise hatten auch schon vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) lange vor dem IFG des Bundes eigene landesrechtliche Informationszugangs- oder Informationsfreiheitsgesetze. Ebenso ist die gebotene Transparenz der Verwaltung gegenüber den Bürgern auch schon seit längerer Zeit auf europäischer Ebene normiert. Die EU hat sowohl im EG-Vertrag als auch in der bald kommenden Europäischen Verfassung und der Grundrechte-Charta Normen für ein Zugangsrecht des Bürgers auf Informationen integriert. Die Bundesrepublik trat dem Kreise der zahlreichen Staaten mit einem Informationsfreiheitsgesetz aber erst jetzt durch Schaffung und Inkrafttreten des neuen Informationsfreiheitsgesetzes bei. Grund dafür könnte sein, dass es galt ein angemessenes Verhältnis zwischen den teilweise entgegenstehenden Bedürfnissen der Bürger zu finden. Die Offenlegung von Informationen der gesetzausführenden Gewalt (Exekutive) gegenüber der Öffentlichkeit zum einen, ist dem Bürger genauso wichtig, wie zum anderen das Bedürfnis der vertraulichen und schützenden Behandlung der Informationen und Daten, die er der Verwaltung mitteilen muss (sog. Datenschutz). Dies soll in dem ersten Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene aus Sicht des Gesetzgebers gelungen sein. Ob dem so ist und vor allem die Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz, sowie der Vergleich zu bereits früheren Informationsfreiheitsgesetzen anderer Staaten und der Bundesländer soll Gegenstand dieser Seminararbeit sein." , Seminararbeit , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090720, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Pintaske, Patrick M., Auflage: 09004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Unterhaltungs- und Medienrecht, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783640377343, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Pkt, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll sich mit der Umsetzung des europäischen Verbots der Altersdiskriminierung in das deutsche Recht, insbesondere in Form des AGG befassen. Im Anschluss soll ein Blick auf die bisherige Relevanz dieser Regelungen zum Verbot der Altersdiskriminierung in der arbeitsgerichtlichen Rechtssprechung bis heute geworfen werden. 
Hierzu erhält der Leser einen Überblick. 

Mittelpunkt der folgenden Betrachtung ist das Thema Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht . Da der deutsche Gesetzgeber sich bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes dazu entschlossen hat, mit dem AGG eine Gesamtkodifizierung zu schaffen, die neben den Vorgaben hinsichtlich der Altersdiskriminierung der Richtlinie 2000/78/EG auch die Vorgaben dreier weiterer Richtlinien umsetzt, bedarf es zuerst einer Abgrenzung des Arbeitsgebietes. So beschäftigt sich der erste Hauptabschnitt der Arbeit, nach einem kurzen Überblick über die Entstehung des AGG (B.I.) und einer knappen Vorstellung der weiteren durch dass ¿Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung¿ (RLUmG) vom 14. August 2006 vorgenommenen Änderungen und Anpassungen im deutschen Arbeitsrecht (B.II.), schwerpunktmäßig mit dem AGG (B.III.), wobei ausschließlich auf die Regelungen eingegangen wird, die sich speziell mit dem Thema Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht befassen bzw. auf allgemeine Regelungen, die auf diesen Themenkreis in ihrer Wirkung ausstrahlen. 
Der zweite Hauptabschnitt befasst sich mit der bisherigen Relevanz der neuen Regelungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtssprechung. Da es aufgrund der Neuheit der gesetzlichen Regelung der Altersdiskriminierung noch an höchstrichterlicher Rechtsprechung mangelt, wird zunächst ein Blick auf die Instanzgerichte geworfen (C.I.), um im Anschluss auf ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen einzugehen, die sich zwar nicht direkt mit der Diskriminierung wegen des Alters i.S.d. AGG befassen, es jedoch erlauben, da sie zumeist nach Inkrafttreten des AGG ergangen sind, Parallelen zu ziehen, bzw. eine Tendenz erkennen lassen, wie sich die höchstrichterliche Rechtssprechung im Bereich der Altersdiskriminierung in naher Zukunft entwickeln wird (C.II.). (Wurst, Ll. B.)
    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Pkt, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll sich mit der Umsetzung des europäischen Verbots der Altersdiskriminierung in das deutsche Recht, insbesondere in Form des AGG befassen. Im Anschluss soll ein Blick auf die bisherige Relevanz dieser Regelungen zum Verbot der Altersdiskriminierung in der arbeitsgerichtlichen Rechtssprechung bis heute geworfen werden. Hierzu erhält der Leser einen Überblick. Mittelpunkt der folgenden Betrachtung ist das Thema Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht . Da der deutsche Gesetzgeber sich bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes dazu entschlossen hat, mit dem AGG eine Gesamtkodifizierung zu schaffen, die neben den Vorgaben hinsichtlich der Altersdiskriminierung der Richtlinie 2000/78/EG auch die Vorgaben dreier weiterer Richtlinien umsetzt, bedarf es zuerst einer Abgrenzung des Arbeitsgebietes. So beschäftigt sich der erste Hauptabschnitt der Arbeit, nach einem kurzen Überblick über die Entstehung des AGG (B.I.) und einer knappen Vorstellung der weiteren durch dass ¿Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung¿ (RLUmG) vom 14. August 2006 vorgenommenen Änderungen und Anpassungen im deutschen Arbeitsrecht (B.II.), schwerpunktmäßig mit dem AGG (B.III.), wobei ausschließlich auf die Regelungen eingegangen wird, die sich speziell mit dem Thema Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht befassen bzw. auf allgemeine Regelungen, die auf diesen Themenkreis in ihrer Wirkung ausstrahlen. Der zweite Hauptabschnitt befasst sich mit der bisherigen Relevanz der neuen Regelungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtssprechung. Da es aufgrund der Neuheit der gesetzlichen Regelung der Altersdiskriminierung noch an höchstrichterlicher Rechtsprechung mangelt, wird zunächst ein Blick auf die Instanzgerichte geworfen (C.I.), um im Anschluss auf ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen einzugehen, die sich zwar nicht direkt mit der Diskriminierung wegen des Alters i.S.d. AGG befassen, es jedoch erlauben, da sie zumeist nach Inkrafttreten des AGG ergangen sind, Parallelen zu ziehen, bzw. eine Tendenz erkennen lassen, wie sich die höchstrichterliche Rechtssprechung im Bereich der Altersdiskriminierung in naher Zukunft entwickeln wird (C.II.). (Wurst, Ll. B.)

    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Pkt, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll sich mit der Umsetzung des europäischen Verbots der Altersdiskriminierung in das deutsche Recht, insbesondere in Form des AGG befassen. Im Anschluss soll ein Blick auf die bisherige Relevanz dieser Regelungen zum Verbot der Altersdiskriminierung in der arbeitsgerichtlichen Rechtssprechung bis heute geworfen werden. Hierzu erhält der Leser einen Überblick. Mittelpunkt der folgenden Betrachtung ist das Thema Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht . Da der deutsche Gesetzgeber sich bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes dazu entschlossen hat, mit dem AGG eine Gesamtkodifizierung zu schaffen, die neben den Vorgaben hinsichtlich der Altersdiskriminierung der Richtlinie 2000/78/EG auch die Vorgaben dreier weiterer Richtlinien umsetzt, bedarf es zuerst einer Abgrenzung des Arbeitsgebietes. So beschäftigt sich der erste Hauptabschnitt der Arbeit, nach einem kurzen Überblick über die Entstehung des AGG (B.I.) und einer knappen Vorstellung der weiteren durch dass ¿Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung¿ (RLUmG) vom 14. August 2006 vorgenommenen Änderungen und Anpassungen im deutschen Arbeitsrecht (B.II.), schwerpunktmäßig mit dem AGG (B.III.), wobei ausschließlich auf die Regelungen eingegangen wird, die sich speziell mit dem Thema Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht befassen bzw. auf allgemeine Regelungen, die auf diesen Themenkreis in ihrer Wirkung ausstrahlen. Der zweite Hauptabschnitt befasst sich mit der bisherigen Relevanz der neuen Regelungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtssprechung. Da es aufgrund der Neuheit der gesetzlichen Regelung der Altersdiskriminierung noch an höchstrichterlicher Rechtsprechung mangelt, wird zunächst ein Blick auf die Instanzgerichte geworfen (C.I.), um im Anschluss auf ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen einzugehen, die sich zwar nicht direkt mit der Diskriminierung wegen des Alters i.S.d. AGG befassen, es jedoch erlauben, da sie zumeist nach Inkrafttreten des AGG ergangen sind, Parallelen zu ziehen, bzw. eine Tendenz erkennen lassen, wie sich die höchstrichterliche Rechtssprechung im Bereich der Altersdiskriminierung in naher Zukunft entwickeln wird (C.II.). , Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Pkt, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll sich mit der Umsetzung des europäischen Verbots der Altersdiskriminierung in das deutsche Recht, insbesondere in Form des AGG befassen. Im Anschluss soll ein Blick auf die bisherige Relevanz dieser Regelungen zum Verbot der Altersdiskriminierung in der arbeitsgerichtlichen Rechtssprechung bis heute geworfen werden. Hierzu erhält der Leser einen Überblick. Mittelpunkt der folgenden Betrachtung ist das Thema Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht . Da der deutsche Gesetzgeber sich bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes dazu entschlossen hat, mit dem AGG eine Gesamtkodifizierung zu schaffen, die neben den Vorgaben hinsichtlich der Altersdiskriminierung der Richtlinie 2000/78/EG auch die Vorgaben dreier weiterer Richtlinien umsetzt, bedarf es zuerst einer Abgrenzung des Arbeitsgebietes. So beschäftigt sich der erste Hauptabschnitt der Arbeit, nach einem kurzen Überblick über die Entstehung des AGG (B.I.) und einer knappen Vorstellung der weiteren durch dass ¿Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung¿ (RLUmG) vom 14. August 2006 vorgenommenen Änderungen und Anpassungen im deutschen Arbeitsrecht (B.II.), schwerpunktmäßig mit dem AGG (B.III.), wobei ausschließlich auf die Regelungen eingegangen wird, die sich speziell mit dem Thema Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht befassen bzw. auf allgemeine Regelungen, die auf diesen Themenkreis in ihrer Wirkung ausstrahlen. Der zweite Hauptabschnitt befasst sich mit der bisherigen Relevanz der neuen Regelungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtssprechung. Da es aufgrund der Neuheit der gesetzlichen Regelung der Altersdiskriminierung noch an höchstrichterlicher Rechtsprechung mangelt, wird zunächst ein Blick auf die Instanzgerichte geworfen (C.I.), um im Anschluss auf ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen einzugehen, die sich zwar nicht direkt mit der Diskriminierung wegen des Alters i.S.d. AGG befassen, es jedoch erlauben, da sie zumeist nach Inkrafttreten des AGG ergangen sind, Parallelen zu ziehen, bzw. eine Tendenz erkennen lassen, wie sich die höchstrichterliche Rechtssprechung im Bereich der Altersdiskriminierung in naher Zukunft entwickeln wird (C.II.). , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20080221, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Wurst, Ll. B., Auflage: 08003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 60, Warengruppe: HC/Internationales und ausländ. Recht, Fachkategorie: Internationales Recht, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 5, Gewicht: 101, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638003520, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Masterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: ausgezeichnet (20 von 20), Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Mainzer Medieninstitut), Sprache: Deutsch, Abstract: Unsere Gesellschaft lebt von Informationen und anderen Geistesgütern. Neue Technologien verändern die Grundlagen ihrer Schöpfung, ihrer Verkehrsfähigkeit und ihrer Rezeption zunehmend. Das zeigt sich am Beispiel der Digitaltechnik besonders deutlich. Geradezu revolutionierend sind ihre Auswirkungen auf die Vermittlung von Inhalten gewesen. Sie hat Kommunikationsprozesse, Wissensverwaltung und das Konsumverhalten im Hinblick auf Informationen grundlegend verändert.
Die Europäische Union hatte den hieraus folgenden Regelungsbedarf erkannt und eine Harmonisierungsrichtlinie erlassen, die als Informationsrichtlinie bekannt ist.
Nachdem der deutsche Gesetzgeber 2003 seinerseits mit dem sogenannten ¿Korb I¿ den ersten Schritt zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter vollzogen hat, steht nun der nächste bevor: Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist im Entstehen. 
Hierbei zog die Bundesregierung die Konsequenz daraus, dass die fortschreitende technische Entwicklung immer schneller neue Nutzungsarten hervorbringt. Im Zuge der geplanten Neuregelung lockerte sie das derzeit in § 31 Abs. 4 UrhG geregelte und für Urheber geltende Verbot, über Rechte an unbekannten Nutzungsarten zu verfügen. Die Norm begrenzt das Recht des Urhebers, einem anderen das Recht einzuräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. 
Vorgesehen ist, die Vorschrift an dieser Stelle ersatzlos zu streichen und eine auf mehrere Normen verteilte Neuregelung einzufügen. Diese kehrt sich vom Verbot ab und erlaubt statt dessen, grundsätzlich über Rechte an unbekannten Nutzungsarten zu verfügen. Flankiert wird die Regelung vom Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet den Willensbildungsprozess zur vorgeschlagenen Novellierung sowie die Argumente für und gegen deren Inkrafttreten. Den Stellungnahmen der Interessenverbände kommt dabei erhöhte Aufmerksamkeit zu.
Es werden zunächst die rechtlichen und faktischen Umstände der Ausgangssituation untersucht (Teil 1 und Teil 2). Sodann folgt eine Darstellung des Zustandekommens des Gesetzesentwurfs (Teil 3). Die konkreten Einzelelemente der geplanten Regelung werden erörtert, bevor abschließend im Wege einer Gesamtschau der Frage nachgegangen wird, ob die Abschaffung des Verbots tatsächlich geeignet ist, der von der Bundesregierung angestrebten weitläufigen Verfügung über unbekannte Nutzungsarten den Weg zu ebnen (Teil 4). (Kazda, Nina)
    Masterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: ausgezeichnet (20 von 20), Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Mainzer Medieninstitut), Sprache: Deutsch, Abstract: Unsere Gesellschaft lebt von Informationen und anderen Geistesgütern. Neue Technologien verändern die Grundlagen ihrer Schöpfung, ihrer Verkehrsfähigkeit und ihrer Rezeption zunehmend. Das zeigt sich am Beispiel der Digitaltechnik besonders deutlich. Geradezu revolutionierend sind ihre Auswirkungen auf die Vermittlung von Inhalten gewesen. Sie hat Kommunikationsprozesse, Wissensverwaltung und das Konsumverhalten im Hinblick auf Informationen grundlegend verändert. Die Europäische Union hatte den hieraus folgenden Regelungsbedarf erkannt und eine Harmonisierungsrichtlinie erlassen, die als Informationsrichtlinie bekannt ist. Nachdem der deutsche Gesetzgeber 2003 seinerseits mit dem sogenannten ¿Korb I¿ den ersten Schritt zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter vollzogen hat, steht nun der nächste bevor: Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist im Entstehen. Hierbei zog die Bundesregierung die Konsequenz daraus, dass die fortschreitende technische Entwicklung immer schneller neue Nutzungsarten hervorbringt. Im Zuge der geplanten Neuregelung lockerte sie das derzeit in § 31 Abs. 4 UrhG geregelte und für Urheber geltende Verbot, über Rechte an unbekannten Nutzungsarten zu verfügen. Die Norm begrenzt das Recht des Urhebers, einem anderen das Recht einzuräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Vorgesehen ist, die Vorschrift an dieser Stelle ersatzlos zu streichen und eine auf mehrere Normen verteilte Neuregelung einzufügen. Diese kehrt sich vom Verbot ab und erlaubt statt dessen, grundsätzlich über Rechte an unbekannten Nutzungsarten zu verfügen. Flankiert wird die Regelung vom Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung. Die vorliegende Arbeit beleuchtet den Willensbildungsprozess zur vorgeschlagenen Novellierung sowie die Argumente für und gegen deren Inkrafttreten. Den Stellungnahmen der Interessenverbände kommt dabei erhöhte Aufmerksamkeit zu. Es werden zunächst die rechtlichen und faktischen Umstände der Ausgangssituation untersucht (Teil 1 und Teil 2). Sodann folgt eine Darstellung des Zustandekommens des Gesetzesentwurfs (Teil 3). Die konkreten Einzelelemente der geplanten Regelung werden erörtert, bevor abschließend im Wege einer Gesamtschau der Frage nachgegangen wird, ob die Abschaffung des Verbots tatsächlich geeignet ist, der von der Bundesregierung angestrebten weitläufigen Verfügung über unbekannte Nutzungsarten den Weg zu ebnen (Teil 4). (Kazda, Nina)

    Masterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: ausgezeichnet (20 von 20), Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Mainzer Medieninstitut), Sprache: Deutsch, Abstract: Unsere Gesellschaft lebt von Informationen und anderen Geistesgütern. Neue Technologien verändern die Grundlagen ihrer Schöpfung, ihrer Verkehrsfähigkeit und ihrer Rezeption zunehmend. Das zeigt sich am Beispiel der Digitaltechnik besonders deutlich. Geradezu revolutionierend sind ihre Auswirkungen auf die Vermittlung von Inhalten gewesen. Sie hat Kommunikationsprozesse, Wissensverwaltung und das Konsumverhalten im Hinblick auf Informationen grundlegend verändert. Die Europäische Union hatte den hieraus folgenden Regelungsbedarf erkannt und eine Harmonisierungsrichtlinie erlassen, die als Informationsrichtlinie bekannt ist. Nachdem der deutsche Gesetzgeber 2003 seinerseits mit dem sogenannten ¿Korb I¿ den ersten Schritt zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter vollzogen hat, steht nun der nächste bevor: Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist im Entstehen. Hierbei zog die Bundesregierung die Konsequenz daraus, dass die fortschreitende technische Entwicklung immer schneller neue Nutzungsarten hervorbringt. Im Zuge der geplanten Neuregelung lockerte sie das derzeit in § 31 Abs. 4 UrhG geregelte und für Urheber geltende Verbot, über Rechte an unbekannten Nutzungsarten zu verfügen. Die Norm begrenzt das Recht des Urhebers, einem anderen das Recht einzuräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Vorgesehen ist, die Vorschrift an dieser Stelle ersatzlos zu streichen und eine auf mehrere Normen verteilte Neuregelung einzufügen. Diese kehrt sich vom Verbot ab und erlaubt statt dessen, grundsätzlich über Rechte an unbekannten Nutzungsarten zu verfügen. Flankiert wird die Regelung vom Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung. Die vorliegende Arbeit beleuchtet den Willensbildungsprozess zur vorgeschlagenen Novellierung sowie die Argumente für und gegen deren Inkrafttreten. Den Stellungnahmen der Interessenverbände kommt dabei erhöhte Aufmerksamkeit zu. Es werden zunächst die rechtlichen und faktischen Umstände der Ausgangssituation untersucht (Teil 1 und Teil 2). Sodann folgt eine Darstellung des Zustandekommens des Gesetzesentwurfs (Teil 3). Die konkreten Einzelelemente der geplanten Regelung werden erörtert, bevor abschließend im Wege einer Gesamtschau der Frage nachgegangen wird, ob die Abschaffung des Verbots tatsächlich geeignet ist, der von der Bundesregierung angestrebten weitläufigen Verfügung über unbekannte Nutzungsarten den Weg zu ebnen (Teil 4). , Eine Untersuchung auf der Grundlage des Entwurfs der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 22.03.2006 , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20071015, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Kazda, Nina, Auflage: 07002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 88, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 7, Gewicht: 141, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638826037, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Was war der Grund für das Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes?

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  • Welche Folgen hatte das Inkrafttreten der Reichstagsbrandverordnung zum Schutz von Volk und Staat für politische Gegner der NS?

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    Ja, Roulette kann auch an Spielautomaten gespielt werden. Es handelt sich dabei um eine elektronische Version des Spiels, bei dem der Spieler seine Einsätze über einen Touchscreen tätigt und das Ergebnis durch einen Zufallsgenerator ermittelt wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Version von Roulette nicht das gleiche Erlebnis bietet wie das traditionelle Spiel an einem physischen Roulette-Tisch.

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    Der Tipico Willkommensbonus ist ein Angebot für neue Kunden, bei dem sie einen Bonus auf ihre erste Einzahlung erhalten. Der genaue Betrag des Bonus kann variieren, ist aber oft ein Prozentsatz der Einzahlungssumme. Um den Bonus zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie zum Beispiel eine Mindesteinzahlung und das Umsetzen des Bonusbetrags in Sportwetten.

  • Was ist der Tipico Einzahlungsbonus?

    Der Tipico Einzahlungsbonus ist ein Willkommensangebot für neue Kunden, die sich bei Tipico registrieren und eine erste Einzahlung tätigen. Der Bonus beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz der Einzahlungssumme und kann für Sportwetten verwendet werden. Die genauen Bedingungen und Höhe des Bonus können je nach Aktion variieren.

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  • Wie beeinflussen unterschiedliche Anordnungen von Gewinnlinien in Spielautomaten die Gewinnchancen und das Spielerlebnis?

    Die Anordnung der Gewinnlinien in Spielautomaten beeinflusst die Gewinnchancen, da sie bestimmt, wie oft und in welcher Kombination Symbole auf den Walzen erscheinen. Eine größere Anzahl von Gewinnlinien erhöht die Chancen auf Gewinne, kann aber auch zu höheren Einsätzen führen. Verschiedene Anordnungen können auch das Spielerlebnis beeinflussen, da sie unterschiedliche Strategien und Spielstile erfordern und somit die Vielfalt und Spannung des Spiels erhöhen können. Letztendlich hängt die Wirkung der Anordnung der Gewinnlinien von den individuellen Vorlieben und Spielgewohnheiten der Spieler ab.

  • Wie beeinflussen verschiedene Anordnungen von Gewinnlinien in Spielautomaten die Gewinnchancen und das Spielerlebnis?

    Die Anordnung der Gewinnlinien in Spielautomaten beeinflusst die Gewinnchancen, da verschiedene Kombinationen von Symbolen auf den Gewinnlinien zu unterschiedlichen Auszahlungen führen können. Einige Anordnungen können zu häufigeren, aber kleineren Gewinnen führen, während andere Anordnungen seltener, aber größere Gewinne ermöglichen. Die Anordnung der Gewinnlinien kann auch das Spielerlebnis beeinflussen, da sie die Spannung und den Unterhaltungswert des Spiels beeinflusst. Spieler können verschiedene Anordnungen ausprobieren, um herauszufinden, welche ihnen am meisten Spaß macht und welche die besten Gewinnchancen bieten.

  • Wie beeinflussen die verschiedenen Gewinnlinien-Konfigurationen in Spielautomaten die Gewinnchancen und das Spielerlebnis?

    Die Anzahl der Gewinnlinien in einem Spielautomaten beeinflusst die Gewinnchancen, da mehr Gewinnlinien mehr Möglichkeiten bieten, eine Gewinnkombination zu erzielen. Spieler können mit mehr Gewinnlinien auch kleinere Gewinne häufiger erzielen, was das Spielerlebnis spannender machen kann. Allerdings erhöht sich auch der Einsatz pro Spin, wenn mehr Gewinnlinien aktiviert sind, was das Risiko für den Spieler erhöhen kann. Die Wahl der Gewinnlinien-Konfiguration hängt von den individuellen Vorlieben des Spielers ab und kann das Spielerlebnis und die Gewinnchancen entsprechend beeinflussen.

  • Wie beeinflussen unterschiedliche Anordnungen von Gewinnlinien in Spielautomaten die Gewinnchancen und das Spielerlebnis?

    Die Anordnung der Gewinnlinien in Spielautomaten beeinflusst die Gewinnchancen, da sie bestimmt, wie viele mögliche Kombinationen es gibt, um zu gewinnen. Eine größere Anzahl von Gewinnlinien erhöht die Chancen auf einen Gewinn, aber auch den Einsatz pro Spin. Spieler können unterschiedliche Anordnungen von Gewinnlinien als spannend oder frustrierend empfinden, je nachdem, wie oft sie gewinnen oder verlieren. Die Anordnung der Gewinnlinien kann das Spielerlebnis beeinflussen, indem sie die Spannung und den Unterhaltungswert des Spiels erhöht oder verringert.

  • Wie beeinflussen unterschiedliche Anordnungen von Gewinnlinien in Spielautomaten die Gewinnchancen und das Spielerlebnis?

    Die Anordnung der Gewinnlinien in Spielautomaten beeinflusst die Gewinnchancen, da sie bestimmt, wie viele mögliche Kombinationen es gibt, um zu gewinnen. Eine größere Anzahl von Gewinnlinien erhöht die Chancen auf einen Gewinn, aber auch den Einsatz pro Spin. Spieler können unterschiedliche Anordnungen von Gewinnlinien als spannend und abwechslungsreich empfinden, da sie verschiedene Strategien und Spielstile erfordern. Die Anordnung der Gewinnlinien kann auch das Spielerlebnis beeinflussen, indem sie visuelle und akustische Effekte hervorhebt und das Gefühl von Spannung und Aufregung verstärkt.